Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendhaus B15
Offene Kinder- und Jugendarbeit wendet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre und begleitet und fördert sie auf dem Weg zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement. Der zentrale Begegnungsort in Gerlingen ist das Jugendhaus B15.
Gesetzliche Grundlage der Offenen Kinder-und Jugendarbeit
Die Offene Kinder-und Jugendarbeit ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe und basiert hauptsächlich auf dem §11 des Sozialgesetzbuches (SGB)VIII und reicht oft mit ihren Angeboten bis in den §13 als Jugendsozialarbeit definierten Bereich, sowie dem Jugendbildungsgesetz von Baden-Württemberg.
Die rechtlichen Grundlagen beziehen sich insbesondere auf: das Recht des jungen Menschen auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§1 Abs.1 SGB VIII)den Kinder- und Jugendschutz gemäß §8a SGB VIIIBeteiligung und Förderung junger Menschen in der außerschulischen Jugendbildung (§§8,9 JBG)den Abbau sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen (§13 Abs. I SGB VIII)Angebote der arbeitswelt-, schul- und familienbezogenen Jugendarbeit sowie der Jugendberatung (§11 Abs 3 Nr.3 SGB VIII und §6 SGB VIII)Angebote der Mitbestimmung, Mitgestaltung, Selbstbestimmung (§11 Abs. I SGB VIII)Präventive Angebote im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die bei jungen Menschen die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie die Verantwortung gegenüber Mitmenschen fördern und stärken und vor gefährdenden Einflüssen schützen sollen (§14 SGB VIII)
Grundprinzipien der Offenen Kinder-und Jugendarbeit/Jugendhaus B15
- Freiwilligkeit
- Niederschwelligkeit und Offenheit
- Parteilichkeit
- Partizipation
- Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
- Schweigepflicht
- Geschlechtergerechtigkeit
Kernaufgaben des Jugendhauses B15
Das Jugendhaus B15 setzt sich dafür ein, dass jungen Menschen Räume zur Verfügung stehen, die sie gestalten können, wo sie Gleichaltrige treffen und ihre Freizeitinteressen verfolgen können. Die Mitarbeiter des Jugendhauses sind Gesprächspartner und Vertrauenspersonen, mit denen Alltagsprobleme besprochen werden und die praktische Unterstützung und Hilfen anbieten können. Über die Hilfen zur Lebensbewältigung hinaus trägt das Jugendhaus B15 dazu bei, dass Erfahrungen mit Beteiligung und Demokratie bereits im Kindes- und Jugendalter gemacht werden und sich die jungen Menschen in unterschiedlichen Rollen des Demokratie-Machens erleben können. Deshalb leistet das Jugendhaus B15 einen Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und Gestaltbarkeit machen und dies zu einem Element personaler Identität werden kann. Die Identifikation mit dem Jugendhaus B15 leistet einen Beitrag dazu, dass junge Menschen ihren Heimatort attraktiv finden und Bindungen zu Menschen, Gebäuden und Orten stattfinden.
Das Jugendhaus verzichtet auf eine feste Mitgliedschaft. Kinder und Jugendliche können ohne Vorbedingungen an den Freizeitangeboten teilnehmen. Die Arbeit im Jugendhaus wird von ausgebildeten Fachkräften (Sozialpädagogen) und einem ehrenamtlichen Vorstand (Jugendhausträgerverein) geleistet.
Offenheit als Kennzeichen
- für alle Kinder und Jugendliche, die die Angebote nutzen wollen
- für die Themen der Kinder und Jugendlichen, die sie mitbringen und die sie beschäftigen
- für die Bedürfnisse und Gestaltungsideen der Kinder und Jugendlichen
- für die unterschiedlichen weltanschaulichen Orientierungen und für eine interkulturelle Vielfalt
Freiwilligkeit
Ein Grundprinzip und Kernelement des Jugendhauses B15 ist, dass es den Kindern und Jugendlichen frei überlassen wird, darüber zu entscheiden, ob sie die Angebote nutzen oder nicht. Das Jugendhaus B15 kann jederzeit während den Öffnungszeiten betreten aber auch wieder verlassen werden. Kinder und Jugendliche können und müssen selbst entscheiden, was sie tun, was gerade für sie Thema ist und worauf sie sich einlassen. Motivation, Selbstbestimmung und das Erkennen eigener Bedürfnisse sind wesentliche Aspekte von Freiwilligkeit. Für die Mitarbeiter bedeutet dies an den Themen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Konstanz permanent zu arbeiten.
Niederschwelligkeit
Das Jugendhaus B15 mit seinen Angeboten ist für die Kinder und Jugendlichen zu den Öffnungszeiten jederzeit zugänglich. Sie benötigen keine Mitgliedschaft oder finanzielle Mittel, um an den Angeboten teilnehmen zu können. Viele der Angebote finden regelmäßig statt und können demnach genutzt werden. Die einmalige Teilnahme verpflichtet jedoch nicht zu einem regelmäßigen Mitmachen. Auch Spiele für drinnen und draußen, Bälle und mehr können gegen ein Pfand ausgeliehen werden.
Parteilichkeit
Der Begriff „Parteilichkeit“ beschreibt ein breites Spektrum an Blickwinkeln für die Mitarbeiter des Jugendhauses B15. Parteilichkeit heißt, für die Zielgruppe „junger Menschen“ Partei zu ergreifen, für sie ansprechbar zu sein und ihre Anliegen und Interessen gegenüber „jugendferneren“ Personengruppen zu verdeutlichen und mit zu vertreten.
Parteilichkeit heißt auch, sich für jene Zielgruppen in besonderer Weise einzusetzen, die strukturell oder in bestimmten Situationen benachteiligt sind. Die Mitarbeiter stehen für Chancengleichheit und die Wahrung der Rechte junger Menschen ein. Manchmal sind sie auch Sprachrohr von jungen Menschen und suchen gemeinsam mit ihnen nach Möglichkeiten, deren Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen.
Die Mitarbeiter sind vor allem parteilich für „ihre“ Jugendhausbesucher. Auf der Basis einer Vertrauensbeziehung verstehen sie die lebensweltlichen Erfahrungen, Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen. Sie können den Besuchern konkrete Unterstützung anbieten, sich für ihre Belange mit einzusetzen und in manchen Fällen auch eine Art Schutzfunktion ausüben.
Das Jugendhaus B15 hat mit seinen Mitarbeitern und dem Vorstand des Jugendhausträgervereins ein weiteres Verständnis von Parteilichkeit:
Das Jugendhaus B15
- ist an Beziehungen interessiert und stellt die Gestaltung und den Aufbau von Beziehungen in den Mittelpunkt der Arbeit.
- setzt auf ganzheitliche und nachhaltige Bildungserfahrungen, die auch im Rahmen von solidarischem Handeln nachhaltige Wirkung zeigen. Kinder und Jugendliche erfahren im parteilichen Handeln der Mitarbeiter und des Vorstandes ein Stück gelebte Solidarität.
- stellt die die Situationen des Austestens von Grenzen auch in den Kontext von parteilichem Handeln gegenüber den Besuchern. Deshalb versuchen die Mitarbeiter vorschnelle und rasch wirkende Sanktionen zu Gunsten von längerfristig angelegter Erfahrungs- und Erkenntnisprozesse zu ersetzen. Dies bedeutet sich auf Reibungen und Auseinandersetzungen mit Jugendlichen produktiv einzulassen und nicht aus dem Weg zu gehen.
- realisiert sich nicht nur in Großgruppen- und Kleingruppenkontexten, sondern sucht auch den Einzelkontakt, das Einzelgespräch und die alltagsorientierte Unterstützung und Auseinandersetzung mit einzelnen Besuchern.
Partizipation
Kinder und Jugendliche sind nicht nur Besucher des Jugendhauses B15, sondern sie gestalten und bestimmen in altersgerechter Form die Angebote und räumliche Ausstattung mit – sie partizipieren. Das Jugendhaus ist der Ort, an dem sie sich wohl fühlen, und das sie durch Mitgestaltung zu ihrem eigenen machen. Diese Aneignungsprozesse haben etwas mit „tätig werden“ zu tun und werden bewusst gesucht und gefördert.
Zur Partizipation gehört auch, dass sich Kinder und Jugendliche mit Gleichaltrigen und Erwachsenen auseinandersetzen. Deshalb finden ständig Aushandlungsprozesse statt.
Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
Lebensweltorientierung bedeutet: Lebenserfahrungen, Deutungsmuster und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen auf sich und ihr Umfeld/Umwelt werden wahrgenommen und ernstgenommen. Dies bedeutet, dass die Interessen und Bedürfnisse sichtbar werden und in der Arbeit des Jugendhauses aufgegriffen werden.
Weil das Jugendhaus B15 im Sozialraum der Kinder und Jugendlichen verankert ist und das Jugendhaus in einem engen Kooperationsfeld mit anderen sozialen Einrichtungen steht, kann es um Verständnis für die Anliegen der Kinder und Jugendlichen werben und Ressourcen anderer Einrichtungen zu deren Wohle nutzbar machen.
Das Prinzip der Lebenswelt- und Sozialraumorientierung stellt sicher, das Mitbestimmung, Bedarfsorientierung und differenzierte Angebote für unterschiedliche Milieus und Altersstufen umgesetzt werden.
Schweigeplicht
Die Mitarbeiter des Jugendhauses B15 unterliegen der Schweigepflicht nach §203 STGB. Es ist für die Kinder und Jugendlichen sehr wichtig, darauf zu vertrauen, dass die anvertrauten „Geheimnisse“ nicht gegenüber Dritten offenbart werden.
Geschlechtergerechtigkeit
Das Jugendhaus B15 berücksichtigt im Sinne des KJHG die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenslagen von Mädchen und Jungen, versucht Benachteiligung abzubauen und Gleichberechtigung zu fördern. Dies wird auch sichtbar bei den Angeboten und den Räumen. Das Jugendhaus B15 hat ein eigenes Mädchenzimmer und auch mädchenspezifische Angebote. Die Jungen haben keinen eigenen Raum, da sie sich viel selbstverständlicher im Jugendhaus bewegen und sich die Räume eher aneignen als die Mädchen.
Die im Alltag immer wieder auftauchenden Geschlechterstereotypen werden hinterfragt und zum Thema gemacht.