Pumptrack/Bike-Card

Die Pumptrackbahn am Schulzentrum

Die BIKE-CARD berechtigt zur Nutzung von Leihbikes des Jugendhaus B15 Gerlingen/Fahrrad Maier während den Öffnungszeiten der Einrichtungen. Die Nutzung der Leihbikes ist auf den Pumptrack Gerlingen begrenzt. Die Inhaber des Bike Führerscheins und alle weiteren Nutzer des Pumptracks Gerlingen verpflichten sich die folgenden Regeln einzuhalten (siehe auch Aushang am Pumptrack):

  • Gefahren wird nur mit Helm (Knie- und Ellbogenschoner sind zu empfehlen).
  • Wer ein Bike ausleiht ist alleine dafür verantwortlich und haftet für Schäden
  • Das bedeutet: In keinem Fall wird das Rad aus der Hand gegeben oder weiterverliehen. Auch das unbeobachtete Abstellen ist verboten
  • Beim Abstellen ist das Leihbike mit einem Fahrradschloss zu sichern
  • Gefahren wird nur auf den befestigten Wegen des Pumptracks. Eine Benutzung außerhalb des Pumptracks ist untersagt
  • Das Anhalten auf der Strecke ist verboten
  • Auf langsamere Fahrer muss Rücksicht genommen werden
  • Auf die Strecke ist immer Rücksicht zu nehmen
  • Keine Bremsspuren & nicht über die Kurven hinaus fahren
  • Das Fahren auf Rasen sowie auf dem Fußballplatz ist untersagt
  • Das Fahren auf dem Pumptrack ist gefährlich, es können Verletzungen davon getragen werden. Deshalb gilt: Wer auf dem Pumptrack fährt, sollte angemessen seiner Fähigkeiten fahren. Benutzung auf eigene Gefahr.
  • Der Ausweis ist nicht übertragbar.
  • Für die Gültigkeit des BIKE-FÜHRERSCHEIN wird die Kopie eines gültigen Ausweises eines Erziehungsberechtigten und dessen Unterschrift benötigt
  • Das Mindestalter für den BIKE-FÜHRERSCHEIN (Bike Card) ist 8 Jahre.

Für das Austellen der Bike-Card gelten folgende DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN:

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen – unter anderem Art. 6 Abs. 1 a DSGVO – erhoben. Diese Daten werden gesichert verwahrt und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Darüber hinaus benötigt es für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers. Die von uns erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Für unseren Dienst erfolgt die Erhebung und Verarbeitung folgender personenbezogener Daten:

  • Namen
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Jugendhaus B15 (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem Jugendhaus B15 (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Folgen des Nicht-Unterzeichnens

Der Unterzeichnende hat das Recht, dieser Einwilligungserklärung nicht zuzustimmen – da unser Dienst jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung genannter Daten angewiesen sind, würde eine Nichtunterzeichnung eine Inanspruchnahme des Dienstes ausschließen.

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